AGB – Für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Training, Beratung und Coaching für offene
Schulungen von Einzelpersonen und geschlossene Firmenschulungen. Diese Bedingungen gelten zwischen
der SparxSystems Software GmbH („SparxSystems“) und dem jeweiligen Kunden.

Bei den zu erbringenden Leistungen sind folgende Trainingsarten zu unterscheiden:

Definition Public Training
Ist ein Training das sich aus mehreren Teilnehmern von verschiedenen Firmen zusammen setzt und in
angemieteten oder eigenen Räumen der Firma SparxSystems veranstaltet wird.
In den Schulungsgebühren sind die Schulungsdurchführung, schulungsbegleitenden Unterlagen,
Bereitstellung von Räumen und die Ausgabe einer Bescheinigung für den Schulungsbesuch beinhaltet.

Schulungsgebühren/Stornierung Public Training
Stornierungen müssen schriftlich an Sparx erfolgen. Die Stornogebühren betragen:
• bis zum 11. Kalendertag vor Schulungsbeginn: 0%
• vom 10. Kalendertag bis 2 Werktage vor Schulungsbeginn: 50%
• ab dem Vortag der Schulung oder wenn keine rechtzeitige schriftliche Stornierung erfolgt ist: 100%

Definition InHouse Training
Ist ein Training, das für Teilnehmer einer Firma veranstaltet wird und überwiegend in Räumen des
Auftraggebers erfolgt. Termine, Inhalte, Umfang und Trainingsort wird mit dem Auftraggeber individuell vereinbart.
In den Schulungsgebühren sind die Schulungsdurchführung in eigenen oder vom Auftraggeber bereitgestellten Räumen und die Ausgabe einer Bescheinigung für den Schulungsbesuch beinhaltet Die Bereitstellung von schulungsbegleitenden Unterlagen zusätzlich verrechnet.

Schulungsgebühren/Stornierung InHouse Training
Stornierungen müssen schriftlich an Sparx erfolgen.

Die Stornogebühren betragen:
• Bereits gebuchte Anreise- und Unterbringungskosten zu 100%
• vom 10. Kalendertag bis 2 Werktage vor Schulungsbeginn 50% des Tageshonorars
• ab dem Vortag der Schulung oder wenn keine rechtzeitige schriftliche Stornierung erfolgt ist 100%.
• Bereits verschickte Unterlagen werden verrechnet.

Definition eTraining
Diese Trainingsform ist für Gruppen oder Einzelpersonen und erfolgt mittels Desktop sharing.
Das Training setzt sich in der Regel aus mehreren Einheiten zusammen, welche mit dem Auftraggeber individuell vereinbart werden.
In den Schulungsgebühren die Schulungsdurchführung und die Ausgabe einer Bescheinigung für den Schulungsbesuch beinhaltet Die Bereitstellung von schulungsbegleitenden Unterlagen zusätzlich verrechnet.

Schulungsgebühren/Stornierung eTraining
Wenn Teilnehmer an einer oder mehreren Einheiten nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Wiederholung noch Reduktion der Kurskosten. Zur Vermeidung von Stornierungskosten kann ohne Aufpreis ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Die Schulungsgebühren werden unverzüglich ohne Abzug mit Zugang der Rechnung fällig, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Rechnung vermerkt sind.

Absage/Verschiebung durch SparxSystems
Die Durchführung eines Public Training setzt immer eine Mindestteilnehmerzahl voraus. Schulungen, bei denen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, können bis zu zehn Kalendertage vor Schulungsbeginn von Sparx storniert werden.

Daher empfiehlt es sich, die Planung der Anreise erst nach Erhalt der endgültigen Anmeldebestätigung in die Wege zu leiten. Sparx behält sich ferner vor, Schulungstermine aus organisatorischen Gründen, etwa bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl oder kurzfristigem,
krankheitsbedingten Ausfall des Dozenten, abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer umgehend informiert.

Bei Ausfall eines Trainings durch Krankheit des Trainers bei einem Inhouse Training werden seine Anreise- und Unterbringungskosten von SparxSystems bezahlt.

Haftungsausschluss
Bei Ausfall einer Schulung wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl, Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse bestehen keinerlei Ansprüche auf die Durchführung der Veranstaltung, Erstattung angefallener Kosten oder Ersatz von Arbeitsausfall. Eine Haftung für Schäden, auch mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter, sind ausgeschlossen.

Urheberrecht/Vertraulichkeit
Die Schulungsunterlagen oder Teile daraus dürfen ohne Genehmigung von Sparx weder vervielfältigt, noch nachgedruckt, übersetzt, oder an Dritte weitergegeben werden. Ebenso sind Ton, Bild oder Filmmitschnitten jeglicher Form ausdrücklich untersagt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Urheberrechtschutz und die Vertraulichkeitsvereinbarung laut Gesamtvertrag der im Training verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.
Darüber hinaus haftet SparxSystems für Schäden, die Sparx zu vertreten hat nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Schlussbestimmungen
Diese AGBs bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen
wirksam. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit.

Gerichtsstand ist Wien.